Sonntag, 7. September 2014

Leben: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Jeder macht wahrscheinlich einmal im Leben die Erfahrung, dass der  wohlverdiente Arbeitslohn ausbleibt. Natürlich kann es schon mal Verzögerungen bei der Gehaltsüberweisung geben, wenn das jedoch zur Regel wird, hat das Verhalten des Arbeitgebers Methode.

 

Warum zahlen Arbeitgeber gerne später, als das Gehalt fällig ist?

Alle Arbeitgeber warten am Monatsende auf ihre Einnahmen. Damit das Geschäftskonto nicht belastet wird, werden die Gehälter oft erst später als am 1. Tag nach dem Monatsende gezahlt. Der Arbeitgeber will so seine Solvenz erhalten und führt dies dann zum Nachteil des Arbeitnehmers aus. Ist im Vertrag ein späterer Fälligkeitstermin als der 1. des Monats fixiert (oft Fälligkeit zum 10.des Monats), dann das in Ordnung, da der Arbeitnehmer ja dann weiß, wie er haushalten muss. Er muss den Vertrag ja nicht unterschreiben, wenn ihm dies nicht gefällt.

Ist jedoch kein abweichender Fälligkeitstermin für das Monatsgehalt erwähnt und es ist eine monatliche Brutto-Vergütung vertraglich vereinbart, so ist das Gehalt grundsätzlich am 1. des Folgemonats fällig. Fälligkeit bedeutet, dass das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers zu sein hat. Würde ein Arbeitgeber in diesem Fall sagen, erzahle erst zum 10., wann er könne oder für dies richtig halte, so ist dies ein Vertragsverstoß. Der Arbeitgeber ist ab dem Fälligkeitstag ( also dem 1.) im Zahlungsverzug und der Arbeitnehmer kann in diesem Fall seinen Anspruch (Gehalt + Zinsen) ab diesm Tag rechtlich geltend machen. Es kommt leider oft vor, dass die Arbeitgeber auf die Uninformiertheit und Abhängigkeit der Arbeitnehmer spekulieren, sie entsprechend vertrösten und auf ihr Geld warten lassen. Den Schaden und den Ärger hat in jedem Fall der Arbeitnehmer. Wenn Gespräche hier nichts nützen, so bleibt wohl nur der Wechsel des Arbeitgebers als Möglichkeit.

 

Was, wenn der Arbeitgeber gar nicht zahlt?

Das ist natürlich unangenehm. Den Kopf einzuziehen, bringt dem Arbeitnehmer aber nur Nachteile, da Anspüche auch verfallen können (Vertrag!). Es ist deswegen wichtig, sofort zu reagieren und Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen. Es kann ja auch um ein Versehen oder einen Fehler gehen. Im besten Fall klärt sich im Gespräch die Sachlage auf. Fehlen dem Arbeitgeber Angaben (was er eigentlich schon vorher monieren müsste)?

Entzieht sich der Arbeitgeber bei Gehaltsverzug der Kontaktaufnahme, so kann davon ausgegangen werden, dass seine Absichten unlauter sind, er den Mitarbeiter geringschätzt, ihm schaden will oder eine Insolvenz unrechtmäßig verschwiegen wird. Was tun:
  1. Abmahnung wegen Gehaltsverzug verfassen: In der Abmahnung müssen genaue Zahlen stehen (Brutto-Gehaltsforderung, Verzugszinsen, berechnetes Netto-Gehalt). Es ist ratsam, eine Frist zur Zahlung zusetzen und dem Schreiben ein Beiblatt beizufügen, das der Arbeitgeber unterschreiben kann. Es ist wichtig, hier unbedingt sachlich zu bleiben. Erwähnt sollte werden, dass die Abmahnung zur Einleitung rechtlicher Schritte dient. Dann wird der Arbeitgeber in der Regel wach und versucht, die Sache zu klären. Am besten ist es, der Abmahnung hinzuzufügen, dass die Einforderung des Vertragsrechtes für den Arbeitnehmer keine Nachteile haben darf (Schikane, unmögliche Arbeitszeiten)
  2. Die Abmahnung per Einschreiben (persönliche Abgabe) versenden. Eine E-Mail mit Original-Signatur ist auch rechtsgültig. Dann läuft man allerdings Gefahr, dass sie "verloren" geht.
  3. Weiter arbeiten gehen, da die Arbeit bei Gehaltsverzug erst nach 2 Monaten (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers) verweigert werden kann. Sichern Sie sich Belege, dass Sie Ihre Arbeit erbracht haben.
  4. Im besten Fall kommt es nun zur Klärung. Wenn nicht, so bleibt nun nur der Mahnbescheid beim Arbeitsgericht. Hilft auch das nicht, so bleibt nur der Weg zum Anwalt. In der Regel kommt es jedoch nicht soweit, da die Arbeitgeber genau wissen, dass sie im Unrecht sind und die Gerichtskosten tragen müssen.
Wichtig: Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis in der Regel gegessen. Das sollte auch so sein, denn was will der Arbeitende mit einem Chef, der die Arbeitskraft zu nutzen weiß, aber nicht zahlt. Gehaltsverzug darf aber trotzdem nicht geduldet werden. Wer eine pünktliche und zuverlässige Leistung verlangt, der muss auch pünktlich zahlen. Einen mitarbeiterfreundlichen und fairen Arbeitgeber erkennt man daran, dass er sich im Vertrag auf die Gehaltszahlung am 1. oder 15. des Monats festlegt.

Ein Beitrag von : Sabine Edelmann

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